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   LSG Baden-Württemberg, 04.02.2013 - L 9 R 5216/12 ER-B   

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https://dejure.org/2013,5135
LSG Baden-Württemberg, 04.02.2013 - L 9 R 5216/12 ER-B (https://dejure.org/2013,5135)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.02.2013 - L 9 R 5216/12 ER-B (https://dejure.org/2013,5135)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Februar 2013 - L 9 R 5216/12 ER-B (https://dejure.org/2013,5135)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Rentenversicherung - medizinische Rehabilitation - Erfolgsaussichten einer weiteren Drogenentwöhnungsbehandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen der medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung; Erfolgsaussichten bei einer weiteren Drogenentwöhnungsbehandlung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 10 SGB 6, SGB 9
    Gesetzliche Rentenversicherung - medizinische Rehabilitation - Erfolgsaussichten einer weiteren Drogenentwöhnungsbehandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 10; SGB IX
    Anspruch auf Leistungen der medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung; Erfolgsaussichten bei einer weiteren Drogenentwöhnungsbehandlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • LSG Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Landessozialgericht verweigert Drogenentwöhnung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Ständiger Abbruch der Drogenentwöhnung - Keine weitere Kostenübernahme

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Drogensucht - Patient muss Willen zur Therapie zeigen

  • bista.de (Kurzinformation)

    Keine Drogenentwöhnungstherapie bei sehr schlechter Prognose

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Kostenübernahme für weitere Drogenentwöhnung nach mehrfachem Behandlungsabbruch - Nochmalige Drogenentwöhnungsbehandlung würde zu keiner nennenswerten Verbesserung der Erwerbsfähigkeit führen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.02.2013 - L 9 R 5216/12
    Daraus ergibt sich die Pflicht der Antragsgegnerin, Teilhabeleistungen nach allen in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen unter Beachtung der besonderen persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der jeweiligen Leistungsgesetze zu prüfen (vgl. etwa BSG SozR 4-3250 § 14 Nr. 8).
  • BSG, 20.04.2010 - B 1/3 KR 6/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit zwischen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.02.2013 - L 9 R 5216/12
    Zwar hat sie den Antrag nicht an andere in Betracht kommende Leistungsträger weitergeleitet, so dass ihre alleinige Zuständigkeit nach § 14 Abs. 1 Satz 1 bzw. Abs. 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) begründet worden ist und andere Leistungsträger ihre Entscheidungsbefugnis über die Gewährung von Teilhabeleistungen nach den für sie geltenden Leistungsgesetzen verloren haben (Urteil des Bundessozialgerichts vom 20.04.2010 - B 1/3 KR 6/09 R -).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.02.2013 - L 9 R 5216/12
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).
  • BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - persönliche Voraussetzungen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.02.2013 - L 9 R 5216/12
    Nicht hingegen sind die Kriterien anwendbar, die für die Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung maßgebend sind (vgl. BSG, Urteil vom 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R - zitiert nach , dort Rn. 17).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.02.2013 - L 9 R 5216/12
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.02.2013 - L 9 R 5216/12
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).
  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 8/99 R

    Keine medizinische Leistungen zur Rehabilitation für EU-Rentenbezieher in

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.02.2013 - L 9 R 5216/12
    Bei der Entscheidung, ob Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu erbringen sind, ist dem Rentenversicherungsträger kein Ermessen eingeräumt (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 23.2.2000, SozR 3-2600 § 10 Nr. 2 - B 5 RJ 8/99 R - zitiert nach , dort Rn. 13).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - L 7 SO 2117/05

    Einstweilige Anordnung - Güter- und Folgenabwägung - darlehensweise Bewilligung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.02.2013 - L 9 R 5216/12
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung verlangt grundsätzlich die - summarische - Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache sowie die Erforderlichkeit einer vorläufigen gerichtlichen Entscheidung (vgl. z.B. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - FEVS 57, 72 und vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - FEVS 57, 164).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2005 - L 7 AS 2875/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Einkommens- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.02.2013 - L 9 R 5216/12
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung verlangt grundsätzlich die - summarische - Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache sowie die Erforderlichkeit einer vorläufigen gerichtlichen Entscheidung (vgl. z.B. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - FEVS 57, 72 und vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - FEVS 57, 164).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.09.2007 - L 7 AS 4008/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.02.2013 - L 9 R 5216/12
    Die Erfolgsaussichten der Hauptsache sind daher in Ansehung des sich aus Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes ergebenden Gebots der Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz sowie des grundrechtlich geschützten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz u.U. nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Güter- und Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - und vom 6. September 2007 - L 7 AS 4008/07 ER-B - jeweils unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerfG).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05

    Einstweilige Anordnung - Leistungen für vergangene Zeiträume -Sozialhilfe -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 12 R 242/13
    Ob der Leistungsausschluss des § 12 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI auch eingreift, wenn die Strafvollstreckungsbehörde alle erforderlichen Prüfungen bereits vorgenommen hat und eine Zurückstellung der Freiheitsstrafe nach § 35 BtMG für den Fall, dass eine konkret bezeichnete Maßnahme angetreten wird, konkret in Aussicht gestellt hat, braucht nicht entschieden zu werden (vgl. hierzu auch LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 4.2.2013 - L 9 R 5216/12 ER B, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 12 R 154/12
    Ob der Leistungsausschluss des § 12 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI auch eingreift, wenn die Strafvollstreckungsbehörde alle erforderlichen Prüfungen bereits vorgenommen hat und eine Zurückstellung der Freiheitsstrafe nach § 35 BtMG für den Fall, dass eine konkret bezeichnete Maßnahme angetreten wird, konkret in Aussicht gestellt hat, braucht nicht entschieden zu werden (vgl. hierzu auch LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 4.2.2013 - L 9 R 5216/12 ER B, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2020 - L 4 KR 277/20
    Bei einer Entwöhnungsbehandlung für Drogenabhängige sind generell an die Erfolgsprognose keine übertriebenen Anforderungen zu stellen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Februar 2013, L 9 R 5216/12 ER B, zitiert nach Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.07.2019 - L 12 R 50/19
    Insbesondere bei Leistungen für Drogenabhängige sind an die Erfolgsaussichten keine übertriebenen Anforderungen zu stellen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4.2.2013 - L 9 R 5216/12 ER-B, juris Rn.44).
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